Welche Kosten fallen beim Verkauf an?

Bereits seit 2020 ist ein neues Gesetz zur Provisionsteilung in Kraft getreten, wonach sowohl Eigentümer als auch Käufer die Maklerprovision übernehmen müssen.
Dies gilt für Wohnimmobilien (Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser). Beide Parteien zahlen anteilig in gleicher Höhe die verdiente Maklerprovision.

Vorfälligkeitsentschädigung: Für ein noch bestehendes Darlehn bei der Bank – je nach Höhe des Restdarlehns ist auch eine Übernahme durch den Käufer möglich. Es gilt das vorab mit der Bank zu klären.

Löschungsbewilligung: Wenn der Verkäufer die Löschung von Grundschulden beauftragt, muss er diese selbst bezahlen. Die Kosten liegen in etwa zwischen 0,2 – 0,5% des Kaufpreises.

Modernisierungsmaßnahmen:  Um einen effizienten Kaufpreis zu erzielen ist abzuwägen, ob sich kleinere Instandsetzungen lohnen.

Spekulationssteuer:  Wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen und es sich nicht um selbstgenutzten Wohnraum handelt, fällt auf den Gewinn Spekulationssteuer an. Die Höhe ist abhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz.

 

All diese Aspekte sollten bei einem Verkauf vom Eigentümer entwertet und berücksichtigt werden.