Am 08. September 2023 hat die Bundesregierung das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen.
Es tritt am 01.01.2024 in Kraft. Diese Anforderungen an Heizungen und Gebäude sind damit maßgebend: Wenn Heizung (Öl, Gas, Kohle) wurde vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurde, muss nichts weiter beachtet. Das gilt auch, wenn sie nach dem 1. Januar 2024 eingebaut, aber vor dem 19. April 2023 bestellt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nach dem 1. Januar 2024 neue Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden. Wurde diese vor…
