Heizkostenverordnung – nächste Stufe

Nach §5 der Heizkostenverordnung ergeben sich neue Fristen und Pflichten für Vermieter und Verwalter. So müssen Liegenschaften mit fernablesbarer Messtechnik bis zum 31.12.2026 ausgestattet werden, sodass Verbrauchsdaten für Heizdaten und Warmwasser automatisch übertragen werden können. Auch wir setzen das um, obwohl wir dem skeptisch gegenüberstehen.Denn hier werden nur Kosten fabriziert, wo kein echter Nutzen gegeben ist. Welcher Mieter vermag nicht einzuschätzen, ob er die Heizleistung angemessen einsetzt oder über ein…

12. März 2026
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