Stellt Ihr Euch auch die Frage, ob es sich um eine grundsätzliche Verbesserung, Verschlechterung oder Verschlimmerung handelt?
Oder ist das neue Gesetz noch gar nicht präsent?
Erfreulich ist jedenfalls, daß das Alte GeG soweit abgeschafft wurde.
Keine Verpflichtung mehr, eine Wärmepumpe zu installieren – oder doch?
Aber bedeutet das auch Erleichterung, oder was kommt nun auf jeden Einzelnen zu?
Zum Sachverhalt (1): Was bedeutet die 65% Regelung?
Es geht darum, die fossilen Brennstoffe langfristig abzuschaffen (Gas, Öl und andere).
Holz ist kein fossiler Brennstoff, daher fällt dieses Material nicht darunter. Allerdings gibt es hier auch wieder/weiterhin Auflagen.
Es muss eine automatisierte Zuführung mit Steuerung geben für Holzbriketts/-Scheite.
Für bestehende Gasheizungen sollte im besten Fall eine Wärmepumpe nebendran gebaut werden, um die 65% für „erneuerbare Energien“ zu erreichen.
Das neue GEG ist bereits seit 2014 in Kraft getreten.
Verwalter sowie Eigentümer sind verpflichtet, die Vorgaben aus diesem Gesetz umzusetzen, indem sie die Umstellung auf eine klimafreundliche Heizungsanlage vorbereiten.
Jedoch kann erst mit Vorliegen der Wärmeplanung durch die Kommunen geplant werden, welche Form der Heizung überhaupt infrage kommt.
Bestandsgebäude:
Die kommunale Wärmeplanung der Kommunen und Gemeinden
● mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis 30.06.2026
● bis 100.000 Einwohner gilt die Frist bis 30.06.2028
