Thema Rauchwarnmelder : Mit Wirkung zum 01.01.2017 tritt auch die neue Verordnung in NRW in Kraft, für jeden Haushalt gilt die gesetzliche Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern. Eine Frage auch für die Wohnungseigentümergemeinschaften, gilt es doch die Gesamtmaßnahme einheitlich auszustatten und einen rechtssicheren Wartungs-Service zu gewährleisten. Um diese Rechtssicherheit zu gewährleisten, müssen Sie neben dem Einbau die jährliche Inspektion und Wartung nach DIN 14676 vornehmen, jeden zertifizierten Rauchwarnmelder prüfen und das Prüfergebnis garantiert rechtssicher dokumentieren – denn die DIN-Norm schreibt diese Vorgehensweise streng vor.
Thema Energieausweis : Der Energieausweis soll helfen, den Energieverbrauch von Gebäuden und Wohnungen zu vergleichen und eine Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz einer Immobilie zu ermöglichen. Ausgenommen von der Pflicht eines Energieausweises sind kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt, gekühlt oder genutzt werden (wie z. B. Ferienhäuser). Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind seit dem 01.05.2014 maßgebliche Änderungen bei den Energieausweisen in Kraft getreten. Zwischenzeitlich ist bereits die Umsetzung der EnEv 2016 aktuell.
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