Unsere WEG Verwaltung informiert
Thema Rauchwarnmelder : Mit Wirkung zum 01.01.2017 tritt auch die neue Verordnung in NRW in Kraft, für jeden Haushalt gilt die gesetzliche Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern. Eine Frage auch für die Wohnungseigentümergemeinschaften, gilt es doch die Gesamtmaßnahme einheitlich auszustatten und einen rechtssicheren Wartungs-Service zu gewährleisten. Um diese Rechtssicherheit zu gewährleisten, müssen Sie neben dem Einbau die jährliche Inspektion und Wartung nach DIN 14676 vornehmen, jeden zertifizierten Rauchwarnmelder prüfen und das Prüfergebnis garantiert rechtssicher…