Seit August 2018 Pflicht zur Weiterbildung

Im Rahmen des §34c der GewO besteht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter seit August 2018 eine Pflicht zur Weiterbildung.
Dieser Pflicht unterliegen auch die Mitarbeiter. Wir sind im Besitz der Genehmigung, sowohl für unsere Maklertätigkeit als auch jetzt entsprechend für die Verwaltertätigkeit.