EU-Kreditrichtlinie sollte schnell mit Rechtsverordnung entschärft werden

Für Sie aufgeschnappt im IVD Forum: Nach massiver Kritik an der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat der Bundestag Korrekturen am Umsetzungsgesetz der EU-Richtlinie verabschiedet. Eine direkte Entschärfung des Gesetzes ist nicht erfolgt. Das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium wurden lediglich ermächtigt, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Damit ältere Kreditnehmer und junge Familien nicht weiter durch die aktuelle Rechtslage benachteiligt werden, fordert der IVD die Leitlinien zur Vergabe von Immobilienkrediten zu Gunsten der Betroffenen schnell zu konkretisieren und in der Rechtsverordnung festzuschreiben. Ein weiterer Teil des beschlossenen Gesetzespaketes sieht dagegen Maßnahmen vor, die die Kreditvergabe deutlich erschweren könnte.

Seit mittlerweile einem Jahr gibt es starke Einschränkungen bei der Kreditvergabe an Senioren. Der IVD macht sich stark dafür, dass eine solche Altersdiskriminierung aufhört. Der Vorschlag einer entsprechenden Verordnung lautet „.. Darlehen an ältere Kreditnehmer können auch ausserhalb der zu erwartenden Lebensspanne der Darlehnsnehmer zurückgezahlt werden, beispielsweise durch die Erben. Bei den jungen Familien sollen sich befristete Arbeitsverträge oder Elternzeiten nicht mehr negativ auf die Kreditwürdigkeitsprüfungen auswirken. Die Politik habe versprochen, diese Hürden für die Kreditvergabe zu beseitigen. Jetzt müsse sie handeln. Der IVD-Präsident begrüßt, dass in dem Gesetzentwurf präzisiert wird, dass bei der Kreditwürdigkeitsprüfung auch Wertsteigerungen einer Immobilie durch Renovierungen und erweiterten Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Die Politik habe versprochen, diese Hürden für die Kreditvergabe zu beseitigen, erinnert Schick. Jetzt müsse sie auch schnell handeln.