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Thema Rauchwarnmelder :?Mit Wirkung zum 01.01.2017 tritt auch die neue Verordnung in NRW in Kraft, f?r jeden Haushalt gilt die gesetzliche Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern. Eine Frage auch f?r die Wohnungseigent?mergemeinschaften, gilt es doch die Gesamtma?nahme einheitlich auszustatten und einen rechtssicheren Wartungs-Service zu gew?hrleisten.?Um diese Rechtssicherheit zu gew?hrleisten, m?ssen Sie neben dem Einbau die j?hrliche Inspektion und Wartung nach DIN 14676 vornehmen, jeden zertifizierten Rauchwarnmelder pr?fen und das Pr?fergebnis garantiert rechtssicher dokumentieren ? denn die DIN-Norm schreibt diese Vorgehensweise streng vor.

Thema Energieausweis : Der Energieausweis soll helfen, den Energieverbrauch von Geb?uden und Wohnungen zu vergleichen und eine Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz einer Immobilie zu erm?glichen. Ausgenommen von der Pflicht eines Energieausweises sind kleine Geb?ude mit weniger als 50 m? Nutzfl?che und Geb?ude, die nicht regelm??ig beheizt, gek?hlt oder genutzt werden (wie z. B. Ferienh?user). Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind seit dem 01.05.2014 ma?gebliche ?nderungen bei den Energieausweisen in Kraft getreten. Zwischenzeitlich ist bereits die Umsetzung der EnEv 2016 aktuell.

Einige von vielen Aufgaben f?r den fachlich versierten WEG-Verwalter. Wir beraten und informieren Sie gerne unverbindlich. Fordern Sie ein Angebot f?r die ?bernahme Ihrer Verwaltung, informieren Sie sich und stimmen sich mit uns ab. Gerne erarbeiten wir Ihnen ein individuelles Angebot speziell auf Ihr Objekt abgestimmt.