Am 08. September 2023 hat die Bundesregierung das neue Geb?udeenergiegesetz (GEG) beschlossen.

Es tritt am 01.01.2024 in Kraft. Diese Anforderungen an Heizungen und Geb?ude sind damit ma?gebend:

Wenn Heizung (?l, Gas, Kohle) wurde vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurde, muss nichts weiter beachtet. Das gilt auch, wenn sie nach dem 1. Januar 2024 eingebaut, aber vor dem 19. April 2023 bestellt wurde.

Unter bestimmten Voraussetzungen k?nnen auch nach dem 1. Januar 2024 neue Gas- oder ?lheizungen eingebaut werden.

Wurde diese vor dem 19. April 2023 bestellt, kann die Heizung ohne Einschr?nkung bis 2045 betrieben werden.

Wurde die Heizung nach dem 19. April 2023 bestellt und liegt noch keine kommunale W?rmeplanung im Sinn des Geb?udeenergiegesetzes vor, muss darauf geachtet werden, dass die Heizung ab 2029 mit 15%, ab 2035 mit 30%, ab 2040 mit 60% und ab 2024 mit 100% Biomasse, Biodiesel, Biogas oder Wasserstoff betrieben wird.

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern m?ssen bis zum 1. Juli 2028 eine kommunale W?rmeplanung vorlegen. Gro?st?dte m?sse diese bis zum 1. Juli 2026 vorlegen. Sofern eine Entscheidung seitens der zust?ndigen Beh?rde ?ber einen Neu- oder Ausbau eines W?rmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet getroffen wurde, ist das 65%-EE-Ziel beim Neueinbau einer Heizung einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung anzuwenden.

Sieht der kommunale W?rmeplan ein Wasserstoffausbaugebiet bereits vor, kann eine nach dem 1. Januar 2024 eingebaute Gasheizung bis Ende 2044 mit 100 Prozent Wasserstoff betrieben werden, sofern diese mit 100% Wasserstoff betrieben werden kann und wird. In der Zwischenzeit erfolgt Dekarbonisierung entsprechend dem Fahrplan des Gas-/Wasserstoff-Netzbetreibers.

Was gilt f?r bestehende Heizungen und in diesem Jahr neu eingebaute Heizungen?

Eine Heizungsanlage, die bereits im Haus im Einsatz ist oder noch bis Ende dieses Jahres eingebaut wird, kann bis zum 31. Dezember 2044 betrieben und auch repariert werden. Sollte die Heizungsanlage kein Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sein, endet die Betriebsdauer jedoch l?ngstens 30 Jahren nach Einbau.

Wir sehen daher aktuell keinen eiligen Handlungsbedarf f?r Hauseigent?mer, wenn die Heizung absehbar noch einige Jahre betriebsf?hig ist. In der Regel ist es besser, mit Neuinvestitionen abzuwarten, bis die Marktlage f?r Brennstoffe, Strom und Heizungsanlagen klarer ist.