EU-Kreditrichtlinie sollte schnell mit Rechtsverordnung entsch?rft werden

F?r Sie aufgeschnappt im IVD Forum: Nach massiver Kritik an der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat der Bundestag Korrekturen am Umsetzungsgesetz der EU-Richtlinie verabschiedet. Eine direkte Entsch?rfung des Gesetzes ist nicht erfolgt. Das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium wurden lediglich erm?chtigt, eine entsprechende Verordnung zu erlassen.?Damit ?ltere Kreditnehmer und junge Familien nicht weiter durch die aktuelle Rechtslage benachteiligt werden, fordert der IVD die Leitlinien zur Vergabe von Immobilienkrediten zu Gunsten der Betroffenen schnell zu konkretisieren und in der Rechtsverordnung festzuschreiben.?Ein weiterer Teil des beschlossenen Gesetzespaketes sieht dagegen Ma?nahmen vor, die die Kreditvergabe deutlich erschweren k?nnte.

Seit mittlerweile einem Jahr gibt es starke Einschr?nkungen bei der Kreditvergabe an Senioren. Der IVD macht sich stark daf?r, dass eine solche Altersdiskriminierung?aufh?rt. Der Vorschlag einer entsprechenden Verordnung lautet „.. Darlehen an ?ltere Kreditnehmer k?nnen auch ausserhalb der zu erwartenden Lebensspanne der Darlehnsnehmer zur?ckgezahlt werden, beispielsweise durch die Erben. Bei den jungen Familien sollen sich befristete Arbeitsvertr?ge oder Elternzeiten nicht mehr negativ auf die Kreditw?rdigkeitspr?fungen auswirken. Die Politik habe versprochen, diese H?rden f?r die Kreditvergabe zu beseitigen. Jetzt m?sse sie handeln. Der IVD-Pr?sident begr??t, dass in dem Gesetzentwurf pr?zisiert wird, dass bei der Kreditw?rdigkeitspr?fung auch Wertsteigerungen einer Immobilie durch Renovierungen und erweiterten Bauma?nahmen ber?cksichtigt werden. Die Politik habe versprochen, diese H?rden f?r die Kreditvergabe zu beseitigen, erinnert Schick. Jetzt m?sse sie auch schnell handeln.