Im Rahmen des ?34c der GewO besteht f?r Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter seit August 2018 eine Pflicht zur Weiterbildung.
Dieser Pflicht unterliegen auch die Mitarbeiter. Wir sind im Besitz der Genehmigung, sowohl f?r unsere Maklert?tigkeit als auch jetzt entsprechend f?r die Verwaltert?tigkeit.